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   LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13   

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LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13 (https://dejure.org/2017,10352)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2017 - L 7 AS 758/13 (https://dejure.org/2017,10352)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2017 - L 7 AS 758/13 (https://dejure.org/2017,10352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Verheimlichtes Vermögen für schlechte Zeiten...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermögen "für schlechte Zeiten" verheimlicht - Hartz-IV-Empfängerin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Empfängerin von ALG II darf Vermögen nicht verheimlichen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Rücklage »für schlechte Zeiten« nicht verheimlichen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vermögen "für schlechte Zeiten" verheimlicht - Rückforderung an Hartz-IV-Empfängerin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfängerin darf Vermögen nicht "für schlechte Zeiten" verheimlichen - Vorhandenes Vermögen schließt Hilfebedürftigkeit und Anspruch auf Grundsicherungsleistungen aus

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Die angefochtenen Bescheide sind ferner hinreichend bestimmt (§ 33 Abs. 1 SGB X; vgl. hierzu etwa BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 16); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 15 f.)).

    Missachtet der Begünstigte die klaren und eindeutigen Hinweise in einem Merkblatt oder die konkreten, unzweideutigen Abfragen in einem Antragsvordruck und konnte er dies nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand erkennen, so begründet dies im Regelfall, wenn nicht gar Kenntnis, so zumindest grobe Fahrlässigkeit (vgl. BSGE 44, 264, 273; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - (juris Rdnr. 23); ferner BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

    Das hat sie auch in dem nachfolgenden, am 9. Februar 2005 unterzeichneten Antrag vom 7. Februar 2005 getan, in dem durch eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Antragsvordruck auf den früheren Antrag Bezug genommen worden war (vgl. im Übrigen zum Verschweigen durch Unterlassen BSGE 96, 285, 290 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4; BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

    Auf Grund der Verletzung der Anzeigepflichten durch die Klägerin ist die rechtswidrige Leistungsbewilligung in den jeweiligen Bewilligungsabschnitten im Zeitraum vom 7. Februar 2005 bis 31. Januar 2008 wesentlich veranlasst worden (zum Kausalzusammenhang vgl. BSGE 47, 28, 31 = SozR 4100 § 152 Nr. 6; BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Die angefochtenen Bescheide sind ferner hinreichend bestimmt (§ 33 Abs. 1 SGB X; vgl. hierzu etwa BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 16); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 15 f.)).

    Aus dem Bescheid vom 25. September 2008 geht hervor, dass die Beklagte sämtliche die jeweiligen Bewilligungsabschnitte regelnden Verwaltungsentscheidungen, nämlich die Bescheide vom 11. Februar 2005, 19. Juli 2005, 29. Dezember 2005, 28. Juni 2006, 8. Februar 2007, 6. Juli 2007 und 3. Januar 2008 sowie die Änderungsbescheide vom 13. April 2005, 17. Oktober 2006, 2. Juni 2007 und 6. Juli 2007, für den jetzt noch streitbefangenen Zeitraum vom 7. Februar 2005 bis 31. März 2008 in vollem Umfang zurückgenommen hat, sodass es wegen der Erkennbarkeit der Bezugsmonate für die Klägerin einer näheren Differenzierung nach Monaten sowie nach Leistungsarten (Regelleistung, befristeter Zuschlag) nicht bedurfte (vgl. BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 15)).

    Eine dem Hilfesuchenden anzulastende Beweisnähe kann sich etwa daraus ergeben, dass bei der Antragstellung Angaben zu Sparguthaben unterlassen worden sind mit der Folge der Erschwerung der Aufklärung in späteren Jahren oder dass vollständige Kontenbewegungen nicht zugänglich gemacht werden mit der Folge der Unmöglichkeit einer Plausibilitätsprüfung (BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnr. 33); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 32)).

    Soweit die Klägerin sich darauf berufen hat, die Guthaben seien nicht mehr vorhanden, weil das Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist (Nr. xxx) am 14. August 2008 und die Spareinlage VR-Flex-Sparen (Nr. 237598400) am 24. März 2015 aufgelöst worden sei, sie und ihr Vater, der Zeuge I. S., weiter angegeben haben, das auf den Sparbüchern angelegte Geld im Jahr 2008 und in der Folgezeit verbraucht zu haben - nach den Bekundungen des Zeugen u.a. für Urlaub, Möbelkäufe und die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs der Marke VW "Golf" für den Bruder der Klägerin - ist dies für die streitbefangene Zeit ohne Bedeutung, weil die betreffenden Vermögenswerte während sämtlicher Bewilligungsabschnitte im Zeitraum vom 7. Februar 2005 bis 31. März 2008 in einer Größenordnung vorhanden waren, die den Bedarf der Klägerin ganz deutlich überstiegen haben (vgl. dazu auch BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § &61489; 1 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 25)).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Zwar trifft grundsätzlich die Behörde die objektive Beweislast für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit eines Bewilligungsbescheids, wenn sie ihn zurücknimmt (vgl. BSG BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnrn. 32 f.); BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 14 (Rdnr. 30)).

    Eine dem Hilfesuchenden anzulastende Beweisnähe kann sich etwa daraus ergeben, dass bei der Antragstellung Angaben zu Sparguthaben unterlassen worden sind mit der Folge der Erschwerung der Aufklärung in späteren Jahren oder dass vollständige Kontenbewegungen nicht zugänglich gemacht werden mit der Folge der Unmöglichkeit einer Plausibilitätsprüfung (BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnr. 33); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 32)).

    Welche Relevanz die Klägerin den Sparbüchern beigemessen hat, ist indessen unerheblich; denn unabhängig von ihrer eigenen Einschätzung der Rechtslage wäre sie verpflichtet gewesen, bereits bei den Angaben im Antragsformular auf das Vorhandensein dieser Vermögensgegenstände hinzuweisen oder ggf. bei der Beklagten nachzufragen, um die Angelegenheit zu klären (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnr. 34); BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R - (juris Rdnr. 19); Steinwedel in Kasseler Kommentar, SGB X § 45 Rdnr. 38 (Stand: März 2016)).

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Missachtet der Begünstigte die klaren und eindeutigen Hinweise in einem Merkblatt oder die konkreten, unzweideutigen Abfragen in einem Antragsvordruck und konnte er dies nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand erkennen, so begründet dies im Regelfall, wenn nicht gar Kenntnis, so zumindest grobe Fahrlässigkeit (vgl. BSGE 44, 264, 273; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - (juris Rdnr. 23); ferner BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

    Die Klägerin, die die deutsche Sprache sehr gut beherrscht - auch mangelnde Sprachkenntnisse entschuldigen im Übrigen grundsätzlich nicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 1997 a.a.O.; BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 18 (Rdnr. 33)) - und die den Antrag nach ihren eigenen Bekundungen in der mündlichen Verhandlung vom 23. März 2017 eigenhändig ausgefüllt hat, hat seinerzeit unterschriftlich versichert, dass ihre Angaben (einschließlich der vorgenommen Änderungen) zutreffen.

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Insoweit ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere an der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen der Betroffenen sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; vgl. etwa BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 2).

    Missachtet der Begünstigte die klaren und eindeutigen Hinweise in einem Merkblatt oder die konkreten, unzweideutigen Abfragen in einem Antragsvordruck und konnte er dies nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand erkennen, so begründet dies im Regelfall, wenn nicht gar Kenntnis, so zumindest grobe Fahrlässigkeit (vgl. BSGE 44, 264, 273; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - (juris Rdnr. 23); ferner BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Eine Treuhandvereinbarung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich daraus ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Vereinbarung beschränkt (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - , vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R - , vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 - (alle juris); ferner Mecke in Eicher, SGB 11, 3.

    Welche Relevanz die Klägerin den Sparbüchern beigemessen hat, ist indessen unerheblich; denn unabhängig von ihrer eigenen Einschätzung der Rechtslage wäre sie verpflichtet gewesen, bereits bei den Angaben im Antragsformular auf das Vorhandensein dieser Vermögensgegenstände hinzuweisen oder ggf. bei der Beklagten nachzufragen, um die Angelegenheit zu klären (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnr. 34); BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 21/06 R - (juris Rdnr. 19); Steinwedel in Kasseler Kommentar, SGB X § 45 Rdnr. 38 (Stand: März 2016)).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch den rechtlichen Verhältnissen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 (Rdnrn. 17 f.); BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 20 (Rdnr. 15); BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 (jeweils Rdnr. 22)).

    Dabei ist eine Prognose zu treffen, ob der Vermögensgegenstand innerhalb eines sechsmonatigen Bewilligungszeitraumes verwertet, d.h. der Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen könnte (vgl. BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 (Rdnrn. 20 f.); BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 (jeweils Rdnr. 32)).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Die "besondere Härte" stellt auf atypische, ungewöhnliche Fälle ab; erforderlich ist das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nicht schon durch die ausdrücklichen gesetzlichen Freistellungen über das Schonvermögen und die Absetzbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden und dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 (jeweils Rdnrn. 33 ff.); BSGE 103, 146 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 14 (jeweils Rdnr. 20); BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 18 (Rdnr. 24)).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Die "besondere Härte" stellt auf atypische, ungewöhnliche Fälle ab; erforderlich ist das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nicht schon durch die ausdrücklichen gesetzlichen Freistellungen über das Schonvermögen und die Absetzbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden und dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 (jeweils Rdnrn. 33 ff.); BSGE 103, 146 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 14 (jeweils Rdnr. 20); BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 18 (Rdnr. 24)).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13
    Das hat sie auch in dem nachfolgenden, am 9. Februar 2005 unterzeichneten Antrag vom 7. Februar 2005 getan, in dem durch eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Antragsvordruck auf den früheren Antrag Bezug genommen worden war (vgl. im Übrigen zum Verschweigen durch Unterlassen BSGE 96, 285, 290 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4; BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - objektive Beweislast -

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96

    Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung mangels

    Eine dem Kläger anzulastende Beweisnähe ergibt sich zudem daraus, dass er durch seine unterlassenen Angaben bei der jeweiligen Antragstellung eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht und keine vollständigen Kontoauszüge für alle auf ihn lautenden Konten vorgelegt hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 7 AS 758/13 - juris Rdnr. 36 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 R 1054/21

    Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung einer großen Witwenrente aus der

    Verbleiben dennoch Fehler, liegt es nahe, davon auszugehen, dass sie durch diese (mögliche und zumutbare) Prüfung hätten vermieden werden können und daher grob fahrlässig entstanden sind (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2017 - L 7 AS 758/13 -, Rn. 40, juris, zu dem auf einem persönlich unterzeichneten Formantrag verschwiegenen Vermögen).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung ist im Einzelfall allerdings dann gerechtfertigt, wenn in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Betroffenen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe zu einem Beteiligten vorliegt (BSG a.a.O.; vgl. auch Senatsurteile vom 23. Juli 2009 - L 7 AS 3135/07 - (juris Rdnr. 34) und 23. März 2017 - L 7 AS 758/13 - (n.v.)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2019 - L 15 AS 130/17
    Eine solche Beweisnähe kann sich daraus ergeben, dass bei der Antragstellung Angaben zu Sparguthaben unterlassen worden sind mit der Folge der Erschwerung der Aufklärung in den Folgejahren, oder dass vollständige Kontenbewegungen nicht zugänglich gemacht werden mit der Folge der Unmöglichkeit einer Plausibilitätsprüfung (LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 7 AS 758/13 -, juris Rn. 36).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 7 AS 758/13   

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https://dejure.org/2014,85221
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 7 AS 758/13 (https://dejure.org/2014,85221)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2014 - L 7 AS 758/13 (https://dejure.org/2014,85221)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2014 - L 7 AS 758/13 (https://dejure.org/2014,85221)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 7 AS 758/13
    Das Rechtsschutzinteresse bildet zwar grundsätzlich keine besondere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels, sondern ergibt sich im Allgemeinen ohne weiteres aus der formellen Beschwer des Rechtsmittelklägers, der mit seinem Begehren in der vorangegangenen Instanz unterlegen ist (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R = SozR 4-2700 § 136 Nr. 3).
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